Einjährige Berufsfachschule

Jugendliche, die nach der 10. Klasse aus der Schule entlassen werden, haben durch einen weiteren Schulbesuch ihre Schulpflicht zu erfüllen. Dies kann erreicht werden durch:

  • den Besuch der Berufsschule wenn eine Berufsausbildung begonnen wird,
  • den Besuch der gymnasialen Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder eines Beruflichen Gymnasiums.

Die Schülerinnen und Schüler, die keine der o.g. Möglichkeiten nutzen, müssen sich an einer Berufsfachschule ihres gewünschten Schwerpunktes anmelden. Die Wahl des Schwerpunktes sollte der Richtung des angestrebten Berufswunsches entsprechen. Einjährige Berufsfachschulen gibt es für alle gängigen Berufsfelder.

 

In der einjährigen Berufsfachschule werden den jungen Menschen die Kenntnisse vermittelt, die auch Inhalt der Berufsausbildung des 1. Ausbildungsjahres sind. Zweieinhalb Tage werden sie dabei in Theorie und zweieinhalb Tage in Praxis unterwiesen.

 

In der Region Hannover ist die Ausbildung in den unterschiedlichen Berufsfeldern den verschiedenen Berufsschulen zugeordnet. Welche Berufsschule für welche Ausbildung zuständig ist, ist für die Jugendlichen und ihre Eltern nur mühsam zu ermitteln. Ausführlichere Informationen über die Vielzahl der Berufsschulen werden von der Regionsverwaltung zu spät, wenige Wochen vor einer notwendigen Entscheidung, über die allgemeinbildenden Schulen an die Schülerinnen und Schüler weiter gegeben. Die Eltern sollten sich daher im Laufe der 9. Klasse an die Regionsverwaltung in der Hildesheimer Str. 20 in Hannover wenden und sich dort die Broschüre "Berufsbildende Schulen der Region Hannover" vorab besorgen.

 

Die in verschiedenen Broschüren zu lesende Information, der Besuch der Berufsfachschule ermögliche es den Absolventen, danach in das zweite Ausbildungsjahr einer Berufsausbildung einzutreten, entspricht nicht der realen Situation. Die Betriebe und Unternehmen erkennen den Besuch der einjährigen Berufsfachschule in der Regel nicht als 1. Ausbildungsjahr an.

 

Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Möglichkeit sich zu entscheiden, ist eine Berufsausbildung dem Besuch einer Berufsfachschule vorzu-ziehen! Eltern und Jugendliche müssen Anfang der 9. Klasse beginnen, sich über geeignete Ausbildungsberufe und Ausbildungsbetriebe Gedanken zu machen. Das Versetzungszeugnis aus der 9. in die 10. Klasse ist das Bewerbungszeugnis!

 

Wer trotz intensiven Suchens keinen Ausbildungsplatz erhält und deshalb eine Berufsfachschule besucht, muss dieses Jahr als letzte Chance sehen, sich mit guten schulischen Leistungen für die Ausbildungsbetriebe interessant zu machen. Die Jungen und die Mädchen sollten daher in keinem Fall die 10. Klasse als Bewerbungsphase ungenutz verstreichen lassen!