Für Eltern der 8., 9. und 10. Klassen
In den 8. Klassen beginnt die Phase der Berufsorientierung. In den 9. Klassen absolvieren die Jungen und Mädchen mehrere Betriebspraktika und Betriebserkundungen. Ihnen werden die Möglichkeiten vorgestellt, die das berufsbildende Schulwesen bietet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausbildungsbetriebe üben mit den Schülerinnen und Schülern Bewerbungs-gespräche. Bewerbungsschreiben werden verfasst und besprochen. Die Entscheidung, ob man nach der 10. Klasse einen Beruf erlernen oder weiter zur Schule gehen möchte, scheint für die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen dennoch noch lange hin. Diese Einschätzung ist grundfalsch.
Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 ist das Zeugnis, mit dem die Jungen und Mädchen sich zu Beginn der 10. Klasse um einen Ausbildungsplatz bewerben müssen!
Eltern und Kinder müssen sich deshalb bereits ab Beginn der 9. Klasse Gedanken darüber machen, ob nach der 10. Klasse eine weiterführende Schule besucht oder eine Berufsausbildung begonnen werden soll.
Jugendliche, die eine Haupt- oder Realschule, eine IGS oder eine KGS besuchen, müssen bei einer Entscheidung für eine Berufsausbildung anfangs der 10. Klasse ihre Bewerbungen zu versenden. Die größeren Ausbildungsbetriebe schließen z.T. bereits zu den Herbstferien ihre Bewerbungsverfahren ab.
Am Ende der Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Prüfung zu absolvieren. Dieses Verfahren zeigt die falsche Sicht, nämlich die Abschlussorientiertheit unseres Schulsystems. Den Jungen und Mädchen, die sich am Anfang der 10. Klasse um einen Ausbildungsplatz bewerben müssen, hilft diese Prüfung nicht sich auf die Einstellungstests vorzubereiten. Sie benötigen die für ihre Abschlussprüfung notwendigen Kenntnisse nicht am Ende der Klasse 10, sondern zu Beginn der Bewerbungsphase. So lange das Ministerium dieses Prüfungsverfahren nicht in ein übergangsorientiertes Verfahren ändert, müssen die Eltern ihre Kinder bei der Vorbereitung auf die Einstellungstests allein unterstützen.
Die Jugendlichen, die ein allgemeinbildendes Gymnasium besuchen,
müssen sich in der 9. Klasse bis Ende Januar entscheiden, ob sie nach diesem Schuljahr weiter in die Oberstufe ihrer bisher besuchten Schule gehen oder in die gymnasiale Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums wechseln wollen.
In diesem Fall müssen sie sich Anfang Februar am Beruflichen Gymnasium ihres gewünschten Schwerpunktes bewerben. Bedingung für die Aufnahme in die Oberstufe ist die Versetzung von der Klasse 9 in die Klasse 10. In vielen allgemeinbildenden Gymnasien werden die Schülerinnen und Schüler, wenn überhaupt, erst im Laufe der 10. Klasse auf einen möglichen Wechsel auf ein Berufliches Gymnasium aufmerksam gemacht.
Für den Besuch der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Beschränkung durch vorgegebene Einzugsgebiete, wie man es aus dem Sekundar I-Bereich kennt.Für diesen Bereich gilt die freie Schulwahl (Niedersächsisches Schulgesetz § 105, 2).